Evangelische Kirchengemeinde Buchen

 

Nutzungsrecht

Wer kann auf dem Friedhof an der Kirche bestattet werden?

- Mitglieder unser Kirchengemeinde*
- Mitglieder der ev. Kirche, die mindestens ein Jahr während der letzten 10 Jahre vor ihrem Tod zur ev. Kirchengemeinde Buchen gehört haben oder deren Verwandte ersten Grades Mitglied der ev. Kirchengemeinde Buchen sind
- Stifter und Zustifter der Stiftung "Kirche Wachenbuchen" (unabhängig von ihrer Konfessions- oder Gemeindezugehörigkeit)  

Friedhofsordnung
Friedhofsordnung.pdf (30.53KB)
Friedhofsordnung
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Erwerb eines Nutzungsrechtes


Für viele ist es wichtig, die letzten Dinge auf dieser Erde  geregelt zu haben. So kommen häufig Menschen im Pfarramt vorbei oder rufen hier an wegen dem Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte. Dieses läuft über 50 Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs mit der Möglichkeit der Verlängerung auf 100 Jahre.

Es bleibt zwar eine Überraschung, was nach dem Tod sein wird, aber zumindest schon zu ahnen, wo man dann hinkommt, ist eine Beruhigung und hilft zu etwas unbesorgterer Lebensfreude.
Sie haben weitere Fragen dazu: Dann kommen sie doch einfach mal vorbei.